Rechtsanwalt Carsten Strasen Bau- und Architektenrecht - S&K Rechtsanwälte Berlin Mitte
Das öffentliche Baurecht ist wie der Name schon sagt, dem öffentlichen Recht zuzuordnen. Es umfasst das Bauplanungs- und das Bauordnungsrecht.
Eine Besonderheit hierbei ist, dass das Bauplanungsrecht in die Gesetzeszuständigkeit des Bundes fällt, wohingegen das Bauordnungsrecht Sache der Länder ist.