|
|||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
|
|
InsolvenzrechtSanierungsvergleich Rechtsvergleich Unternehmensumwandlung Verschmelzung Umwandlungsrecht Insolvenzrecht Rechtsanwalt Berlin Mitte Ihr Unternehmen wächst und dennoch weigert sich die Hausbank plötzlich Ihnen weitere Mittel zur Verfügung zu stellen? Ihr größter Auftraggeber verweigert die Zahlung aus vorgeschobenen Gründen oder hat selbst Insolvenz angemeldet? Wir beraten regelmäßig Unternehmer im Umfeld einer Insolvenz oder Krisensituation. Je früher Sie sich beraten lassen, desto mehr Handlungsalternativen gibt es. Oftmals kann auch eine Insolvenz abgewendet werden. Vielen der Gläubiger ist bewusst, dass die meisten Insolvenzverfahren damit enden, dass nach Abzug der Verfahrenskosten, eine Quote nicht mehr bedient wird. Dies ist die Ausgangsposition, um auf dem Verhandlungsweg eine Gesundung zu erreichen. Wir helfen Ihnen aber auch die negativen Folgen einer Insolvenz zu minimieren, insbesondere im Hinblick auf strafrechtliche Konsequenzen und etwaige Durchgriffshaftungen. In unserer Kanzlei wird dieser Bereich des Wirtschaftsrechts maßgeblich betreut von Arbeitslosigkeit, Scheitern einer selbstständigen Existenz oder einer Immobilienfinanzierung, eine dauerhafte Krankheit oder eine Scheidung kann praktisch jeden unvorhergesehen in die Schuldenfalle treiben.
Wir beraten Sie auch im Bereich der Verbraucherinsolvenz und Restschuldbefreiung. Bitte beachten Sie auch nach Eröffnung eines Insolvenzverfahrens:
Der Insolvenzverwalter ist Organ der Gläubigerversammlung. Dieser Funktion wird er auch gerecht.
Wir beraten jeden redlichen Schuldner. Der Weg zur Restschuldbefreiung ist steinig. Wir helfen Ihnen so gut es geht dorthin. Das ist nicht einfach. Sie erreichen Herrn RA Dirk Streifler
Streifler & Kollegen Oranienburger Straße 69 10117 Berlin Telefon (Durchwahl) 030-278740 30 (40) Telefax (Durchwahl) 030-278740 59 (42) e-Mail streifler@streifler.de Wirtschaftsrecht
Artikel "Insolvenzrecht" kommentieren
Wirtschafts- und Steuerstrafrecht Formular: Auskunft gemäß §§ 20, 97, 101 InsO Veröffentlichungen: für Unternehmer Lohnsteuer: Arbeitgeber haftet bei späterer Einstufung als Arbeitnehmer GmbH: Rechtsmissbräuchliche Amtsniederlegung des einzigen Geschäftsführers "Haftung für spätere Zahlungen BGH: Zur Haftung wegen existenzvernichtenden Eingriffs Persönliche Haftung des GmbH-Gesellschafters wegen existenzvernichtenden Eingriffes Schadenersatz: Kein Anspruch gegen GmbH-Geschäftsführer wegen nicht abgeführter Arbeitnehmeranteile zur Sozialversicherung Haftungsrecht: Persönliche Haftung des Geschäftsführers für Arbeitnehmeranteile zur Sozialversicherung Persönliche Risken für Organe von Kapitalgesellschaften grenzüberschreitende Unternehmensumwandlung - Verschmelzung / Fusion mit Auslandsbezug Restschuldbefreiung in Frankreich im europäischen Rechtsvergleich Verbraucher- und Unternehmensinsolvenz in England und Wales BGH, Beschluß vom 18. September 2001 - IX ZB 51/00 - OLG Karlsruhe, LG Baden-Baden für Gläubiger Insolvenz aus Gläubigersicht Haftungsrechtliche Folgen einer gescheiterten Unternehmenssanierung Außergerichtlicher Sanierungsvergleich für Verbraucher Vorzeitige Löschung eines SCHUFA-Negativeintrages Privatinsolvenz in Deutschland Rechtssprechung & Kommentierung Sozialversicherungsbeiträge: Firmennachfolger haften nicht für Ansprüche gegen den früheren Firmeninhaber Insolvenzrecht: Versicherungsleistungen fallen in die Insolvenzmasse Rechtsberatungsgesetz: Schuldner- und Insolvenzberatung durch private Finanzdienstleister ist untersagt Insolvenzrecht: Keine Haftung des Erwerbers bei Erwerb eines Unternehmens vom Insolvenzverwalter Zur Unmöglichkeit normgemäßen Verhaltens Wer fällige Leistungen an die Sozialkassen in einer Insolvenzsituation erbringt, vermeidet strafrechtliche Verfolgung Zahlung durch Banküberweisung vor Fälligkeit ist inkongruent Arge: Auseinandersetzung bei Insolvenz eines Arge-Partners Was geschieht, wenn der Insolvenzgrund erst infolge eines unberechtigten Insolvenzantrages entsteht? Insolvenzverwalter hat Anspruch auf Prozesskostenhilfe für beigeordneten Rechtsanwalt Forderungseinzug: Persönliche Haftung des Geschäftsführers der insolventen GmbH |
| |||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||