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Maßnahmen nach dem Gewaltschutzgesetz

Einstweilige Anordnung | Wohnungszuweisung | Aufenthaltsverbot

In unserer Kanzlei wird der Bereich des Erb- und Familienrechts maßgeblich betreut von Herrn Rechtsanwalt Norbert Bierbach.

Sie erreichen Herrn RA Norbert Bierbach:

Streifler & Kollegen
z.Hd. RA Norbert Bierbach
Oranienburger Straße 69
10117 Berlin


Telefon  030-278740 30
Telefax ( 030-278740 59
e-Mail
bierbach@streifler.de

Vcard Rechtsanwalt Bierbach vcard Rechtsanwalt Norbert Bierbach - Rechtsberatung zu Familienrecht, Erbrecht und Verkehrsrecht durch die Rechtsanwälte S&K in Berlin Mitte





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Letztes Update 04.03.2007 | Copyright© Dirk Streifler 2009 | Seite drucken: Maßnahmen nach dem Gewaltschutzgesetz | Seite einem Freund senden: Maßnahmen nach dem Gewaltschutzgesetz





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