Transportrecht
Rechtsanwalt für Transport- und Speditionsrecht - Streifler & Kollegen Berlin Mitte
1) Eine leistungsfähige Transportbranche, die Wirtschaft und Bevölkerung zuverlässig mit Gütern beliefert, ist in einem exportorientierten Land wie der Bundesrepublik Deutschland unverzichtbar. Insoweit tragen deutsche Transport- und Logistikunternehmen entscheidend dazu bei, den Standortvorteil Mitteleuropa nutzbar zu machen und das Land im internationalen Wettbewerb gut zu positionieren.
Im Zuge der Schaffung eines gesamteuropäischen Marktes, der Zwänge, aber auch Chancen der Globalisierung hat der Transport von Gütern zwischen Staaten und Kontinenten auf allen denkbaren Transportwegen in den letzten Jahren in unvorstellbarer Weise zugenommen. Dies betrifft insbesondere die Zunahme des grenzüberschreitenden Transports.
Vor diesem Hintergrund verwundert es nicht, dass das Transportrecht in den letzten zehn Jahren als eigenes Rechtsgebiet eine ganz zentrale Bedeutung bekommen hat, insbesondere für die Firmen, die Güter transportieren, aber auch für die Firmen, deren Güter transportiert werden und schließlich auch – wenn auch in geringerem Umfange – für den Endverbraucher. Es geht dabei – um nur ganz zentrale Punkte zu nennen – um die Optimierung der Effizienz des Transports, die Beachtung internationalen und nationalen Rechts, des Zolls, der Einfuhrumsatzsteuer, Fragen der Haftung und der Versicherung als deren Vorbeugung bei Verlust/Untergang/Beschädigung der Ware, der verspäteten Lieferung, der Eindämmung von Risiken der höheren Gewalt (Naturkatastrophen, nationale Unruhen usw.) und schließlich auch der Durchsetzung eigener Rechte, also um die Frage, wie man im Konfliktfalle am besten und am sichersten zu seinem Recht kommt.
Zu guter Letzt muss berücksichtigt werden, dass man bei diesen Problemen – bei aller Internationalisierung – nicht nur mit den verschiedensten Rechtsordnungen, sondern auch mit den unterschiedlichsten Sprachen konfrontiert wird, die man beherrschen muss. Naturgemäß steht die englische Sprache im Vordergrund; darüber ist auch die französische Sprache nach wie vor von großer Bedeutung. Die Öffnung Osteuropas hat natürlich dazu geführt, dass die slawischen Sprachen, insbesondere russisch, ebenfalls wichtig geworden sind.
Die rasante Entwicklung des Transportwesens hat auch dazu geführt, dass sich diese Branche komplett gewandelt hat. Weltweit aktive Großkonzerne (Logistikkonzerne) sind entstanden, die Bereich an mittelständischen Firmen ist enorm gewachsen; selbst kleiner Unternehmen sind verpflichtet, sich den veränderten Bedingungen anzupassen. Der Beratungsbedarf ist enorm.
2) Streifler und Kollegen deckt als wirtschaftsrechtlich ausgerichtete Kanzlei mit seinem spezialisierten Team und seiner Sprachkompetenz den Beratungsbedarf für Transport- und Logistikunternehmen ab. Wenn Sie als Unternehmer die Aufgabe darin sehen, den Warentransport vom Absender bis zum Kunden so reibungslos wie möglich zu organisieren, dass sehen wir die unsrige darin, Sie hierbei rechtlich zu unterstützen. Dabei ist auch zu erwähnen, dass das Know How unserer Kanzlei sich gerade auch auf die komplexen Verfahrensabläufe, an deren Schnittstellen auch Probleme entstehen können, bezieht.
Wir bewahren den Überblick für Sie, wenn es darum geht, die einschlägigen Vorschriften zu bestimmen und die notwendigen vertraglichen Grundlagen zu schaffen. Bei Wunsch erarbeiten wir Ihnen auch Verträge, die in Übereinstimmung mit den nationalen und den internationalen Bestimmungen Ihre Interessen bei der Vertragsgestaltung mit Ihren Geschäftspartnern und unter Bezugnahme auf die von Ihnen zu transportierenden Güter optimal ausgestalten. Denn die zu transportierenden Güter haben immer auch Bezug zu einem speziellen Rechtsgebiet. So sind beim Transport von Lebensmitteln Bestimmungen des Lebensmittelsrechts zu beachten, beim Transport von Tieren Tierschutzgesetze, von Arzneimitteln die Bestimmungen des Arzneimittelrechts beim, Transport von Gefahrgut die einschlägigen öffentlich- rechtlichen Schutzgesetze, beim Transport von Gütern, deren Einfuhr der Genehmigung bedarf, Bestimmungen des Außenwirtschaftsgesetz, beim Transport von Wertgegenständen wieder andere Bestimmungen u.s.w.
Wir beraten Sie auch insbesondere auch dabei, welche Rechtswahl zu treffen ist und welche Gerichte in welchem Land im Konfliktfall beauftragt werden sollten. Denn ungeachtet der Beratungstätigkeit, die der Vorbeugung, Konfliktvermeidung, oder ganz einfach der Gewährleistung eines reibungsvollen Ablaufs dienen, wird es auch weiterhin die Aufgabe der Rechtsanwälte bleiben, zu helfen, wenn der Konfliktfall da ist und dem Mandant möglichst schnell dabei geholfen werden muss, zu seinem Recht zu kommen.
Die Sprachkompetenz von Streifler und Kollegen (Englisch, Französisch, Italienisch, Polnisch, Portugiesisch, Russisch, Spanisch, Türkisch, Ukrainisch) beschränkt sich nicht auf den aktiven Sprachgebrauch. Es werden auch Verträge in diesen Sprachen erstellt, überprüft und die Gesetze der Länder aus diesen Rechtskreisen bei der Beratung – soweit erforderlich und gewünscht – mit berücksichtigt.
Die an uns gestellten Aufgaben sind sie komplex wie die Wirklichkeit, mit denen sich die Firmen bei der Aufarbeitung ihrer Probleme konfrontiert sehen. Darüber hinaus, gilt es, das komplizierte Beziehungswerk zwischen in- und ausländischen Gesetzen Verordnungen, Bedingungen und Abkommen zu erfassen, damit eine optimale Anwendung und Auslegung zum Nutzen der Unternehmer gewährleistet ist. Der vermittelte Überblick über die wichtigsten Bestimmungen im Transportrecht soll dazu beitragen, diese Verflechtung von Bestimmungen besser zu durchschauen.
3) Es gehört seit jeher zum Wesen des Transportrechts, das es von einer Vielzahl verschiedener Gesetze, Verordnungen und Bedingungswerken gekennzeichnet ist. Dies steht nicht nur im Gegensatz zu den Grundauffassungen eines liberalen Marktes, sondern macht es für Unternehmen, die in dieser Branche tätig sind, zwingend erforderlich, sich umfassend mit diesem Gesetz- und Verordnungswerk zu befassen, um keine unangenehmen und meistens auch teure Überraschungen zu erleben.
Dessen ungeachtet hat die in den letzten Jahren vollzogene Reform des Transportrechts deutliche Verbesserungen in bezug auf die Entflechtung des Normenwerks und Rechtssicherheit gebracht. Die Liberalisierung des Transportrechts war daher nicht nur den Erfordernissen der Globalisierung geschuldet, sondern auch der Rechtsvereinheitlichung innerhalb Europas und auch der Tatsache, dass die Monopolstellung der Transportwege und der sie bedienenden Firmen (Luft, Schiene) durch die Privatisierungsbestrebungen der nationalen Regierungen immer mehr zurückgedrängt wird.
Gerade auf EU – Ebene gab es in den letzten 20 Jahren eine Vielzahl von Abkommen, die die Liberalisierung des Transportrechts zum Ziel haben, so insbesondere auch eine freie Preisbildung bei Transporten im Straßen- Eisenbahn und Binnenschifffahrtsverkehr. Dies geht soweit, man mittlerweile dass mittlerweile sogar die Erbringung von Transportdienstleistungen innerhalb eines Landes durch ausländische Verkehrsunternehmen (genannt: Kabotage), durch nationale Gesetze immer mehr zugelassen wird.
Auch der Europäische Gerichtshof in Straßburg, der von jedem Betroffenen nach Ausschöpfung des Nationalen Rechtsweges angerufen werden kann, wacht über die Einhaltung dieser EU – Normen. Die Liberalisierung des Transportrechts setzt sich, diese Prognose darf gewagt werden, dabei fort.
Seit Inkrafttreten des Transportrechtsreformgesetzes (1998) haben Transportunternehmen verbesserte, mit den internationalen Abkommen, Handelsbräuchen und dem EU – Recht abgestimmte rechtliche Instrumente in die Hand. In dessen Umsetzung, der Neukodifizierung des Handelsgesetzbuches (§§ 407 – 475 h HGB) ist es geglückt, die essentiellen Haftungsregeln sowie die Rechte und Pflichten zwischen Absender und Frachtführer grundlegend festzuschreiben. Das Frachtgeschäft (§§ 407 – 452 d HGB) als der eigentliche Transportvertrag ist dabei die Grundlage, das wichtigste Dokument hierzu der Frachtbrief (§ 408 HGB), wenngleich auch heute andere Transportdokumente gestattet sind.
Speziell geregelt ist der Speditionsvertrag, der im Unterschied zum Frachtvertrag die Dienstleistungen des Transportunternehmens umfassender fasst (Auswahl von Subunternehmen, Verkehr auf verschiedenen Transportwegen, genannt: Multimodaler Transport, Übernahme der Versicherung des Guts usw.). Wegen der Vielzahl der durch einen Spediteur zu bewältigenden Aufgaben, die gerade auch an die Kreativität eines Transportunternehmers herausfordert, hat sich in letzter Zeit auch der Begriff des Logistikunternehmens bzw. -konzerns durchgesetzt.
Von Bedeutung für den Handel ist auch die ordnungsgemäße Lagerung der Ware, ob in Lagerhallen, Häfen, geregelt durch die Bestimmungen über das Lagergeschäft (§§ 467 – 475 h BGB); und – last not least – wurde auch das für der Verbraucher wichtige „Umzugsvertrag“ geregelt (§§ 451 – 451 h HGB).
Für den Transport von Gütern oder Personen auf den Weltmeeren für die „Spediteure der Weltmeere“ (Reedereien) sind die seehandelsrechtlichen Bestimmungen zu beachten (für Güter: §§ 556 – 678 HGB; für Personen: §§ 664 –678 HGB). Hier sind die Freiheit der Meere und im Zusammenhang damit auch völkerrechtliche Bestimmungen mit zu berücksichtigen.
Die Gesetzesänderungen haben auch die Wirtschaftsverbünde dazu gezwungen, die von ihnen entwickelten „Bedingungswerke“ (das sind Allgemeine Geschäftsbedingungen, die den Mitgliedern der Verbände bei ihrer Vertragsgestaltung „empfohlen“ werden, in der Praxis aber wie Gesetze gehandhabt werden) anzupassen, wobei die wichtigsten dieser Bedingungswerke kurz genannt werden sollen:
- die ADSp 2003 (Allgemeine Deutsche Speditionsbedingungen);
- die AGB/SK (Allgemeine Geschäftsbedingungen der Bundesfachgruppe Schwertransporte und Kranarbeiten);
- die VGBL (Vertragsbedingungen für Güterkraftverkehrs- und Logistikunternehmer);
- die ADS Allgemeine Deutsche Seeversicherungsbedingungen.
Geht es um grenzüberschreitenden Transport, sind die Internationale Abkommen, die die Bundesrepublik Deutschland bereits vor langer Zeit unterzeichnet hat, und an die sich die nationale Gesetzgebung und auch die Bedingungswerke der Verbände hat anzupassen haben, zu beachten. Dies sind insbesondere:
- die CMR (Convention relative au contrat de transport international de marchandise par route) mit Gültigkeit für den Gütertransport per Straße;
- die CIM (Régles uniformes concernant le contrat de transport international ferroviaire des marchandises) mit Gültigkeit des Güterverkehrs per Schiene;
- die Hague Visby – Abkommen und die CMNI (Convention de Budapest relativ au contrat des transport de marchandieses en navigation intérieure), die den Güterverkehr auf der Binnenschifffahrt regelt;
- das Warschauer Abkommen zur Vereinheitlichung von Regeln über die Beförderung von Gütern und Personen im internationalen Luftverkehr, in der Fassung des Montrealer Abkommens.
Wie auch im nationalen Recht werden diese Abkommen begleitet durch Bedingungswerke (Allgemeine Geschäftsbedingungen), deren Anwendung von allen Weltverbänden „empfohlen“ werden, denen sich seriöse Firmen aber nicht verweigern können und die und daher eigentlich überall angewandt werden, wie die
- Incoterms (International Commercial Terms) für die Beförderung von Gütern
- Die IATA – Rules für die Beförderung von Luftfracht und auch Personen
- Die FIATA – Dokumente der internationalen Speditionsorganisationen
4) Wirtschaftsrechtlich ausgerichtete Kanzleien müssen diese Rechtsquellen kennen und mit ihnen arbeiten. Streifler und Kollegen gibt Ihnen Rechtssicherheit, wie sinnvolle Vertragsgestaltung für Transportunternehmen unter Beachtung aller dieser Bestimmungen möglich ist. Durch die von uns praktizierte Zusammenarbeit mit einer renommierten Steuerberatungskanzlei werden auch die zoll- und steuerrechtlichen Aspekte des Transportrechts mit berücksichtigt, so beispielsweise das GATT – Abkommen über den Abbau von Zöllen und andere Handelsschranken.
Kernpunkte einer fachgerechten transportrechtlichen Beratung, die sich innerhalb der Möglichkeiten der aufgezählten Regelwerke und der nationalen wir internationalen Rechtsprechung bewegen muss, sind erfahrungsgemäß Fragen:
- der Haftung, und dabei insbesondere der Haftungsbeschränkung;
- der Preisgestaltung;
- der Durchsetzung von Ansprüchen;
- des Versicherungsschutzes;
- der Rechtswahl
- der Gerichtswahl (Schiedsklausel nebst Schiedsregeln)
- der Verjährungsfristen.
Insbesondere beim letzten Punkt ist große Vorsicht geboten, da die Verjährungsfristen im Transportrecht sehr kurz sind, in der Regel nicht länger als ein Jahr.
Entscheidungen zum Transportrecht von Bedeutung, versehen mit praxisorientierten Kommentaren der Spezialisten von Streifler und Kollegen werden von uns ständig aktualisiert.
Eine umfassende Betreuung transportrechtlicher Fragen kann schließlich die Beachtung öffentlich- rechtlicher und strafbewehrter Bestimmungen nicht ausklammern. Diese Fragen nehmen mit der zunehmenden Dichte des Verkehrs und der damit zusammenhängenden Fragen der Verkehrssicherheit, aber auch wegen zunehmendender umweltrechtlicher nationalen wie internationale Bestimmungen immer mehr zu. Neben den im Zusammenhang mit möglichen Zollvergehen können dies insbesondere Fragen sein:
- der ordnungsgemäßen Zustandes des Transportfahrzeuges und der Sicherheit des Transportes geregelt insbesondere im Güterkraftverkehrsgesetz;
- der ordnungsgemäßen Auswahl; der Transporteurs insbesondere beim Einsatz von Subunternehmern;
- die Beachtung umweltrechtlicher Bestimmungen, etwa bei Gefahrengut;
- die immissionsschutzrechtlichen Bestimmungen.
Transportrecht ist, und darauf sollte am Ende dieser Einführung noch einmal verwiesen werden, Bestanteil des Wirtschaftsrechts. Es tangiert dabei immer auch, bei grenzüberschreitendem Verkehr mit internationalen Bezug (Internationales Privatrecht), Bereiche des
- Handelsrechts & Gesellschaftsrechts
- Devisenrechts & Außenwirtschaftsrechts
- Arbeitsrechts
Der Standort Berlin bietet für Streifler und Kollegen zusätzlich zu der ausgewiesenen Fach- und Sprachkompetenz den Vorteil der Nähe zu für das Transportrecht maßgeblichen nationalen und internationalen Organisation, seien es Wirtschaftsverbände, Industrie – und Handelskammern, Zollbehörden oder auch die Botschaften mit den ihnen angegliederten Wirtschaftsabteilungen. Wir stehen mit diesen Institutionen in regelmäßigem Kontakt.
Wir sind Mitglied der deutschen Gesellschaft für Transportrecht mit Sitz in Hamburg.
Wenn Sie Fragen zum Transportrecht haben, ist es nicht zwingend erforderlich, dass Sie – wenn Sie nicht in Berlin ansässig sind – uns als Erstes in unserer Berliner Kanzlei aufsuchen, selbst wenn vertrauensvolle Beziehungen zwischen Mandant und Rechtsanwalt sicher irgendwann auch erfordern, sich persönlich kennen zu lernen. Sie können uns Ihre Fragen per e – Mail zukommen lassen und unsere auf Transportrecht spezialisierten Kollegen werden Ihnen mitteilen, welche konkreten Angaben für die Beantwortung Ihrer Fragen notwenig sind und in welchem zeitlichem Rahmen Sie mit einer Beantwortung Ihrer Fragen rechnen können.
Durch das von Streifler und Kollegen aufgebaute und ständig sich erweiternde Netzwerk der Zusammenarbeit mit Steuerberatern, Wirtschaftsprüfern, Unternehmensberatern und ausländischen Rechtsanwälten können wir sicherstellen, dass wir Ihre an uns gerichteten Anliegen umfassend beraten können.
Wir freuen uns auf eine Zusammenarbeit mit Ihnen.
In unserer Kanzlei wird das Gebiet des Transportrechtes maßgeblich betreut von Herrn RA Sebastian Nardone.
Mitgliedschaften:
Deutsche Gesellschaft für Transportrecht
Vcard Sebastian Nardone 
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Letztes Update 20.09.2007 | Copyright© Dirk Streifler 2009 |

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